Cookie-Richtlinie

Stand: August 2026

Diese Cookie-Richtlinie ergänzt die Datenschutzerklärung und informiert darüber, wie auf dieser Website Cookies, Local Storage, Pixel, Tags und vergleichbare Technologien eingesetzt werden. Der Begriff „Cookies“ wird nachfolgend zusammenfassend für diese Techniken verwendet.

Einige dieser Technologien werden benötigt, um grundlegende Websitefunktionen bereitzustellen, Bestellvorgänge zu ermöglichen und Sicherheitsrisiken zu erkennen. Analyse- und Marketingtechnologien werden nur eingesetzt, wenn die hierfür erforderliche Einwilligung erteilt wurde.

1. Was sind Cookies?

Cookies sind kleine Dateneinheiten, die beim Besuch einer Website im Browser oder auf dem verwendeten Endgerät gespeichert werden können. Bei einem späteren Seitenaufruf lassen sich bestimmte Informationen wieder auslesen. Dadurch kann die Website beispielsweise eine Sitzung zuordnen, einen Warenkorb erhalten oder bereits gewählte Einstellungen berücksichtigen.

Je nach Funktion können Cookies nur für die Dauer einer Sitzung bestehen oder über einen längeren Zeitraum gespeichert bleiben. Einige Cookies werden unmittelbar durch diese Website gesetzt. Andere können von eingebundenen Dienstleistern stammen, beispielsweise von Google.

Cookies und ähnliche Technologien können unter anderem eingesetzt werden, um:

  • Warenkorb, Bestellablauf und Anmeldung technisch zu ermöglichen,

  • Sprache, Region, Währung oder Anzeigeeinstellungen zu speichern,

  • sicherheitsrelevante und ungewöhnliche Zugriffe zu untersuchen,

  • die Nutzung einzelner Seiten nach erteilter Einwilligung statistisch auszuwerten,

  • Anzeigeninteraktionen und Conversions mit Zustimmung zu messen.

Die jeweils verfügbaren Kategorien und Auswahlmöglichkeiten werden in den Cookie-Einstellungen angezeigt.

2. Kategorien der verwendeten Cookies

Die Zuordnung richtet sich nach dem jeweiligen Zweck. Ein Cookie kann nur dann einer zustimmungspflichtigen Kategorie zugeordnet und aktiviert werden, wenn die entsprechende Auswahl im Einwilligungsbanner getroffen wurde.

2.1 Technisch notwendige Cookies

Notwendige Cookies unterstützen Funktionen, ohne die eine ausdrücklich angeforderte Leistung nicht oder nur eingeschränkt bereitgestellt werden kann. Sie können beispielsweise erforderlich sein, um Artikel im Warenkorb zu behalten, eine sichere Sitzung aufzubauen oder die Entscheidung im Cookie-Banner zu speichern.

Typische Einsatzbereiche sind:

  • Aufrechterhaltung von Warenkorb und Bestellprozess

  • Zuordnung einer Anmeldung zur laufenden Sitzung

  • Speicherung ausgewählter Sprach-, Regions- oder Währungseinstellungen

  • Schutz von Formularen und Konten vor missbräuchlichen Zugriffen

  • Dokumentation der im Cookie-Banner getroffenen Auswahl

  • Verteilung technischer Anfragen und Stabilisierung der Seitenbereitstellung

Diese Technologien werden häufig ausgelöst, wenn eine Funktion aktiv genutzt wird, etwa beim Einloggen, Hinzufügen eines Artikels oder Aufrufen der Kasse.

Soweit der Zugriff auf das Endgerät für einen ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst unbedingt erforderlich ist, richtet er sich nach § 25 Abs. 2 TDDDG. Die anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten kann je nach Zweck auf Art. 6 Abs. 1 lit. b oder lit. f GDPR beruhen.

2.2 Analyse- und Statistik-Cookies

Analysetechnologien helfen dabei, die Nutzung der Website in zusammengefasster Form auszuwerten. Sie können zeigen, welche Seiten häufig besucht werden, an welcher Stelle technische Schwierigkeiten auftreten oder über welchen Kanal ein Besuch erfolgt ist.

Dabei können insbesondere folgende Vorgänge erfasst werden:

  • Seitenaufrufe und ungefähre Verweildauer

  • Navigationswege innerhalb der Website

  • Klicks, Scrollvorgänge und sonstige Interaktionen

  • allgemeine Informationen zu Browser, Gerät und Betriebssystem

  • Herkunftsseite, Kampagnenbezug oder Zugriffskanal

Analyse-Cookies werden nur nach einer entsprechenden Einwilligung aktiviert. Eine fehlende Zustimmung soll die grundlegenden Funktionen der Website und die Möglichkeit einer Bestellung nicht beeinträchtigen.

2.3 Marketing- und Werbe-Cookies

Marketingtechnologien können verwendet werden, um Anzeigeninteraktionen auszuwerten oder Inhalte an vermutete Interessen anzupassen. Hierzu können Informationen aus einem Anzeigenklick mit späteren Handlungen auf der Website verbunden werden.

Mögliche Zwecke sind:

  • Zuordnung einer Bestellung oder anderen Aktion zu einer Anzeige

  • statistische Bewertung laufender Werbemaßnahmen

  • Begrenzung oder Anpassung der Anzeigenhäufigkeit

  • Bildung von Zielgruppen für Remarketing, sofern hierfür eine Einwilligung besteht

  • Verbesserung der Relevanz von Werbeinhalten

Marketing-Cookies und personalisierte Werbefunktionen werden nicht ohne vorherige Zustimmung aktiviert.

3. Rechtsgrundlagen

Für die Speicherung von Informationen auf einem Endgerät oder den Zugriff auf bereits gespeicherte Informationen gelten die Vorgaben des § 25 TDDDG.

Technisch erforderliche Vorgänge können unter den Voraussetzungen des § 25 Abs. 2 TDDDG ohne Einwilligung erfolgen. Dies betrifft insbesondere Technologien, deren alleiniger Zweck die Nachrichtenübertragung ist oder die unbedingt benötigt werden, um einen ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst bereitzustellen.

Für nicht notwendige Analyse-, Marketing- und Personalisierungstechnologien wird eine Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TDDDG eingeholt. Soweit anschließend personenbezogene Daten verarbeitet werden, beruht dies auf Art. 6 Abs. 1 lit. a GDPR.

Eine Einwilligung ist freiwillig und kann mit Wirkung für die Zukunft geändert oder widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bleibt davon unberührt.

4. Verwaltung der Einwilligung

4.1 Auswahl im Cookie-Banner

Beim ersten Besuch kann ein Cookie-Banner angezeigt werden. Dort besteht die Möglichkeit, nicht notwendige Cookies anzunehmen, abzulehnen oder nach Kategorien auszuwählen.

Je nach technischer Gestaltung stehen insbesondere folgende Optionen zur Verfügung:

  • alle angebotenen Kategorien akzeptieren,

  • nicht notwendige Cookies ablehnen,

  • einzelne Kategorien gesondert verwalten,

  • die Auswahl speichern und die Website mit diesen Einstellungen nutzen.

Die Schaltflächen zum Akzeptieren und Ablehnen nicht notwendiger Cookies sollen verständlich zugänglich sein. Eine Ablehnung soll keine zusätzlichen, sachlich nicht erforderlichen Schritte verlangen.

4.2 Dokumentation der Auswahl

Damit die Entscheidung bei späteren Seitenaufrufen berücksichtigt und gegebenenfalls nachgewiesen werden kann, können notwendige Informationen zur Einwilligung gespeichert werden.

Dazu gehören möglicherweise:

  • ausgewählte Cookie-Kategorien

  • erteilter, verweigerter oder widerrufener Status

  • Zeitpunkt der Auswahl

  • technische Kennung des Einwilligungsvorgangs

  • grundlegende Browser- oder Geräteinformationen, soweit erforderlich

Diese Informationen werden für die Verwaltung der Präferenzen und die Dokumentation der Einwilligung verwendet. Sie sollen nicht für eigenständige Werbezwecke genutzt werden.

4.3 Auswahl nachträglich ändern

Eine bereits getroffene Entscheidung kann über die Cookie-Einstellungen erneut aufgerufen und angepasst werden. Dort lassen sich einzelne Kategorien aktivieren oder deaktivieren, soweit die betreffende Technologie nicht für eine angeforderte Grundfunktion erforderlich ist.

Daneben können Cookies über die Einstellungen des verwendeten Browsers gelöscht oder blockiert werden. Werden notwendige Cookies vollständig gesperrt, können Warenkorb, Anmeldung, Kasse oder andere Bereiche möglicherweise nicht wie vorgesehen funktionieren.

5. Speicherdauer

Die Laufzeit eines Cookies hängt von seinem Zweck und der jeweiligen technischen Konfiguration ab.

Unterschieden wird insbesondere zwischen:

  • Sitzungscookies, die gewöhnlich beim Schließen des Browsers entfernt werden,

  • dauerhaften Cookies, die bis zu ihrem festgelegten Ablaufdatum oder bis zur manuellen Löschung gespeichert bleiben,

  • Einwilligungsnachweisen, die für einen angemessenen Nachweiszeitraum aufbewahrt werden können,

  • Local-Storage-Einträgen, deren Entfernung von der Websitekonfiguration oder den Browsereinstellungen abhängt.

Die aktuellen Informationen zu eingesetzten Kategorien, Anbietern und Laufzeiten können über die Cookie-Einstellungen eingesehen werden, sofern dort eine entsprechende Detailansicht bereitgestellt wird.

6. Notwendige Funktionen und technische Dienste

6.1 Warenkorb, Anmeldung und Bestellablauf

Zur Durchführung eines Einkaufs können technisch erforderliche Cookies eingesetzt werden. Sie ermöglichen die Zuordnung einer Sitzung und verhindern, dass Warenkorbinhalte oder Eingaben beim Wechsel zwischen einzelnen Seiten verloren gehen.

Diese Technologien können insbesondere:

  • ausgewählte Artikel und Mengen vorübergehend speichern,

  • die Verbindung zwischen Warenkorb und Kasse erhalten,

  • angemeldete Nutzer während einer Sitzung wiedererkennen,

  • Eingaben innerhalb eines mehrstufigen Bestellvorgangs zuordnen,

  • sicherheitsrelevante Sitzungsschlüssel verwalten.

Die konkrete Dauer richtet sich nach der jeweiligen Funktion. Warenkorb- oder Sitzungscookies können früher gelöscht werden, wenn der Browser geschlossen, das Konto abgemeldet oder der Cookie-Speicher manuell geleert wird.

6.2 Sprache, Region und Anzeige

Bestimmte Einstellungen können gespeichert werden, damit sie nicht bei jedem Seitenwechsel erneut ausgewählt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Sprache, Lieferregion, Währung oder Darstellungsoptionen.

Soweit eine Einstellung lediglich der Nutzerfreundlichkeit dient und für den ausdrücklich angeforderten Dienst nicht unbedingt erforderlich ist, kann hierfür eine Einwilligung notwendig sein. Die rechtliche Einordnung richtet sich nach der tatsächlichen Funktion des jeweiligen Cookies.

6.3 Sicherheits- und Risikotechnologien

Zur Erkennung von verdächtigen Zugriffen können technische Sicherheitsmerkmale ausgewertet werden. Dies kann helfen, automatisierte Angriffe, ungewöhnliche Anmeldeversuche oder missbräuchliche Bestellvorgänge zu erkennen.

Möglicherweise berücksichtigt werden:

  • IP-Adresse und Herkunft des Zugriffs

  • Browser- und Geräteeigenschaften

  • Zeitpunkt und Häufigkeit einzelner Anfragen

  • ungewöhnliche Navigations- oder Eingabemuster

  • fehlgeschlagene Anmelde- oder Zahlungsvorgänge

Soweit ein Zugriff auf das Endgerät stattfindet, muss geprüft werden, ob dieser nach § 25 Abs. 2 TDDDG unbedingt erforderlich ist oder eine Einwilligung verlangt.

7. Google reCAPTCHA

Auf Formularen kann Google reCAPTCHA eingesetzt werden, um automatisierte Eingaben, Spam und missbräuchliche Zugriffe zu unterscheiden. Anbieter für Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum kann Google Ireland Limited sein. Eine Verarbeitung durch Google LLC in den USA oder an anderen Standorten kann je nach technischer Ausgestaltung erfolgen.

reCAPTCHA kann unter anderem folgende Informationen auswerten:

  • IP-Adresse und allgemeine Geräteinformationen

  • Browsertyp, Betriebssystem und Spracheinstellungen

  • Zeitpunkt, Dauer und Verlauf einer Seiteninteraktion

  • Mausbewegungen, Klicks oder Tastatureingaben

  • bereits im Browser vorhandene Google-bezogene Informationen

Ob reCAPTCHA als unbedingt erforderliche Sicherheitsfunktion ohne Einwilligung eingesetzt werden kann, hängt von seiner konkreten Einbindung und der Verfügbarkeit weniger eingriffsintensiver Alternativen ab. Soweit die Voraussetzungen des § 25 Abs. 2 TDDDG nicht erfüllt sind, wird der Dienst erst nach Einwilligung aktiviert.

Weitere Angaben enthält die Datenschutzerklärung von Google.

8. Zahlungsbezogene Technologien

Während des Bezahlvorgangs können Zahlungsdienstleister technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Mechanismen verwenden. Diese dienen beispielsweise der Autorisierung, der Zuordnung einer Transaktion oder der Erkennung auffälliger Zahlungsversuche.

Verarbeitet werden können:

  • Bestellbetrag und gewählte Zahlungsart

  • Rechnungsinformationen

  • Transaktions- und Zahlungsstatus

  • IP-Adresse, Browser- und Geräteangaben

  • technische Sicherheitsmerkmale

Als Kartenarten können Visa, Mastercard und American Express angeboten werden. Die tatsächlich verfügbaren Möglichkeiten werden im Bestellvorgang angezeigt.

Für Cookies eines Zahlungsdienstleisters gelten zusätzlich dessen Datenschutz- und Cookie-Hinweise. Soweit eine Technologie für die vom Nutzer veranlasste Zahlung unbedingt erforderlich ist, kann § 25 Abs. 2 TDDDG einschlägig sein. Darüber hinausgehende Analyse- oder Marketingfunktionen benötigen eine gesonderte Grundlage.

9. Google Analytics

Nach erteilter Einwilligung kann Google Analytics zur statistischen Analyse der Websitenutzung eingesetzt werden. Der Dienst kann dabei helfen, häufig besuchte Inhalte, technische Abbrüche oder die allgemeine Herkunft von Zugriffen auszuwerten.

Mögliche Verarbeitungsdaten sind:

  • aufgerufene Seiten und Navigationspfade

  • ungefähre Aufenthaltsdauer

  • Interaktionen mit Schaltflächen, Inhalten oder Formularen

  • Browser, Gerät, Bildschirmauflösung und Betriebssystem

  • Herkunftsseite, Kampagnenparameter und Zugriffskanal

  • IP-Adresse, wobei vorgesehene Kürzungs- oder Schutzmechanismen angewendet werden können

Anbieter für Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum kann Google Ireland Limited sein. Eine weitere Verarbeitung durch Google LLC ist je nach eingesetzter Funktion möglich. Hierbei kann es zu einer Übermittlung in die USA oder in andere Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kommen.

Google Analytics wird für die beschriebenen Analysezwecke nur aktiviert, wenn analytics_storage und gegebenenfalls weitere erforderliche Einwilligungssignale erteilt wurden. Rechtsgrundlagen sind § 25 Abs. 1 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 lit. a GDPR.

Die Einwilligung kann über die Cookie-Einstellungen widerrufen werden. Ergänzende Informationen finden sich in den Datenschutzhinweisen von Google.

10. Google Ads und Conversion-Messung

Mit Zustimmung können Google Ads und zugehörige Messtechnologien eingebunden werden. Damit lässt sich beispielsweise feststellen, ob ein Anzeigenklick später zu einem Seitenaufruf, einer Bestellung oder einer anderen festgelegten Aktion geführt hat.

Je nach Funktion können folgende Informationen verarbeitet werden:

  • Zeitpunkt und Zuordnung eines Anzeigenklicks

  • besuchte Seiten und ausgelöste Conversion-Ereignisse

  • Cookie-, Anzeigen- oder Gerätekennungen

  • Browser- und Geräteinformationen

  • IP-Adresse und ungefährer Standort

  • Kampagnen- und Herkunftsparameter

Die Daten können für Conversion-Messung, statistische Werbeauswertung und, nach entsprechender Zustimmung, Remarketing oder personalisierte Anzeigen verwendet werden.

Nicht notwendige Google-Ads-Funktionen werden nur nach Einwilligung aktiviert. Maßgeblich sind § 25 Abs. 1 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 lit. a GDPR. Die Auswahl kann jederzeit in den Cookie-Einstellungen geändert werden.

Weitere Einzelheiten werden in den Datenschutzbestimmungen für Google-Werbedienste beschrieben.

11. Google Consent Mode

Google Consent Mode kann eingesetzt werden, um das Verhalten von Google-Tags an die Auswahl im Cookie-Banner anzupassen. Dabei können folgende Einwilligungsparameter verwendet werden:

  • analytics_storage steuert die Speicherung für Analysezwecke.

  • ad_storage betrifft werbebezogene Cookies und Speicherzugriffe.

  • ad_user_data gibt an, ob werbebezogene Nutzerdaten an Google übermittelt werden dürfen.

  • ad_personalization betrifft die Verwendung von Daten für personalisierte Werbung.

Ohne eine entsprechende Auswahl bleiben zustimmungspflichtige Speicherungen und personalisierte Werbefunktionen deaktiviert. Abhängig von der technischen Umsetzung können Google-Tags vollständig blockiert werden oder in einem eingeschränkten Modus arbeiten. Bei einer erweiterten Implementierung können trotz verweigerter Speicherung cookielose, technische oder aggregierte Signale verarbeitet werden.

Soweit solche Signale einen Zugriff auf das Endgerät oder eine Verarbeitung personenbezogener Daten darstellen, ist auch hierfür eine geeignete Rechtsgrundlage erforderlich. Google Consent Mode ersetzt weder die Einwilligung noch die datenschutzrechtliche Prüfung der konkret eingesetzten Google-Dienste.

12. Pixel, Tags und vergleichbare Verfahren

Neben klassischen Cookies können Pixel oder Tags eingesetzt werden. Dabei handelt es sich um kleine Codeelemente, die bestimmte Ereignisse erfassen können, beispielsweise das Laden einer Seite oder das Auslösen einer festgelegten Aktion.

Abhängig von ihrer Funktion können solche Technologien:

  • einen Seitenaufruf registrieren,

  • technische Browserinformationen übertragen,

  • eine Bestellung oder andere Conversion erfassen,

  • Kampagnenparameter auslesen,

  • Daten mit einer Cookie- oder Gerätekennung verbinden.

Nicht notwendige Pixel und Tags werden erst nach der jeweiligen Einwilligung ausgelöst. Ihre rechtliche Behandlung richtet sich nicht nach ihrer Bezeichnung, sondern danach, ob Informationen auf dem Endgerät gespeichert oder ausgelesen und anschließend personenbezogene Daten verarbeitet werden.

13. Drittanbieter

Auf dieser Website können Dienste externer Anbieter eingebunden sein. Diese Anbieter können Daten im Rahmen einer Auftragsverarbeitung oder, abhängig vom jeweiligen Dienst, in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung verarbeiten.

In Betracht kommen insbesondere:

  • Hosting- und Sicherheitsdienste

  • Zahlungs- und Betrugspräventionsanbieter

  • Analyse- und Statistikdienste

  • Werbe- und Conversion-Messsysteme

  • technische Lösungen für das Einwilligungsmanagement

Informationen über die tatsächlich eingesetzten Anbieter werden in den Cookie-Einstellungen, in der Datenschutzerklärung oder in den jeweiligen Datenschutzhinweisen der Anbieter bereitgestellt.

14. Übermittlung in Länder außerhalb des EWR

Einige Anbieter können personenbezogene Daten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeiten. Dies betrifft möglicherweise insbesondere Übermittlungen in die USA.

Abhängig vom jeweiligen Empfänger kann die Übermittlung gestützt werden auf:

  • einen anwendbaren Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission,

  • eine gültige Teilnahme am EU-U.S. Data Privacy Framework,

  • Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission,

  • zusätzliche technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen,

  • eine gesetzliche Ausnahme nach Art. 49 GDPR, sofern deren Voraussetzungen erfüllt sind.

Bei Empfängern in Staaten ohne angemessenes Datenschutzniveau kann trotz vertraglicher und technischer Maßnahmen ein anderes Schutzniveau als innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums bestehen.

Weitere Informationen zu internationalen Datenübermittlungen enthält die Datenschutzerklärung.

15. Browser-Einstellungen und Löschen von Cookies

Die meisten Browser bieten Möglichkeiten, gespeicherte Cookies anzuzeigen, einzeln zu löschen oder vollständig zu blockieren. Auch Local-Storage-Daten lassen sich in den Browser- oder Websiteeinstellungen entfernen.

Je nach Browser können Nutzer beispielsweise:

  • Cookies nach dem Schließen des Browsers automatisch löschen lassen,

  • Cookies bestimmter Websites sperren,

  • Cookies von Drittanbietern einschränken,

  • bereits gespeicherte Websiteinformationen entfernen,

  • Benachrichtigungen über neue Speicherungen aktivieren.

Eine vollständige Sperrung kann dazu führen, dass Anmeldung, Warenkorb, Kasse oder andere Funktionen nur eingeschränkt verfügbar sind. Hinweise zur Bedienung sind in der Hilfefunktion des verwendeten Browsers zu finden.

16. Änderungen dieser Cookie-Richtlinie

Diese Cookie-Richtlinie kann überarbeitet werden, wenn sich eingesetzte Technologien, Anbieter, gesetzliche Anforderungen oder die technische Gestaltung des Einwilligungsbanners ändern.

Die aktuelle Fassung wird auf dieser Website veröffentlicht. Falls eine Änderung eine neue Einwilligung erfordert, kann die Auswahl im Cookie-Banner erneut abgefragt werden.

17. Kontakt

Bei Fragen zur Verwendung von Cookies oder zur Verwaltung datenschutzbezogener Einstellungen stehen folgende Kontaktdaten zur Verfügung:

Telefon: +1 (317) 358-7668
E-Mail: sav@enqorvian.com